Können Sie mir bitte mitteilen ob für einen Geringfügig Beschäftigten mit PGS 109 und BGS 6500 die Märzklausel angewendet werden muss?
Folgender Sachverhalt: der Mitarbeiter ist seit 2023 als GfB beschäftigt und seit August 2023 außerhalb der Lohnfortzahlung krank, auch weiterhin. Zum 29.02.2024 soll das Beschäftigungsverhältnis beendet werden und der Mitarbeiter eine Einmalzahlung erhalten.
In 2024 hat der Mitarbeiter somit keine SV-Tage und auch keine anteilige Beitragsbemessungsgrenze.
Muss die Einmalzahlung jetzt aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet werden und fallen damit die Pauschalbeiträge für GfB´s an?