Expertenforum - MA wohnt in Belgien arbeitet in deutschland

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  • 01
    MA wohnt in Belgien arbeitet in deutschland

    Hallo Liebes Expertenteam,


    ein MA wohnt in Belgien und hat sich in Deutschland einen Co working space gemietet von wo aus er regelmäßg arbeitet. Nun möchte er gerne ca einmal in der Woche von Belgien aus im Home office arbeiten. Er teilte uns mit, dass wir dann eine Limosa Bescheinugng beantragen müssen. Was hat es damit auf sich? Gehen wir als AG irgendweche Risiken (zB neue Betriebsstätte) ein wenn eine Limosa Bescheinigung beantragt wird.

    Vielen Dank für ihre Hilfe

  • 02
    RE: MA wohnt in Belgien arbeitet in deutschland

    Guten Tag,
     
    entscheidend dafür, ob für Arbeitnehmer die ausländischen oder die deutschen Rechtsvorschriften gelten, ist grundsätzlich in erster Linie der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Arbeitnehmer wohnt. Auch der Firmensitz des Arbeitgebers ist in der Regel nicht von Bedeutung. Somit gelten für den Mitarbeiter grundsätzlich die deutschen Rechtsvorschriften.
     
    Grundsätzlich gilt, dass die betroffene Person immer nur nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates sozialversicherungsrechtlich beurteilt wird.
     
    Für Beschäftigte gelten in der Regel die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates, sofern in nur einem Mitgliedstaat eine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird. Werden Beschäftigungen gewöhnlich in einem oder mehreren EU-Staaten und zum Teil auch im Wohnstaat ausgeübt, gelten die Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn der Arbeitnehmer dort auch einen wesentlichen Teil seiner Erwerbstätigkeit ausübt. Wird im Rahmen einer Gesamtbewertung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt festgestellt, dass die Beschäftigung im Wohnstaat einen Anteil von mindestens 25 % erreicht, so ist dies ein Anzeichen dafür, dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in dem entsprechenden Wohnstaat ausgeübt wird.
     
    Wichtig für den betroffenen Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang, dass für die Festlegung des anzuwendenden Rechts derjenige Staat zuständig ist, in dem der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat (Wohnstaat). In Ihrem Sachverhalt ist dies Belgien. Wir empfehlen Ihnen daher Kontakt mit dem zuständigen Versicherungsträger in Belgien aufzunehmen.

    Alle relevanten Informationen zur Limosa-Bescheinigung finden Sie unter Limosa - Working in Belgium (socialsecurity.be)

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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