Expertenforum - Lohnsteuer - rumänische KapGes entsendet MA nach Deutschland

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  • 01
    Lohnsteuer - rumänische KapGes entsendet MA nach Deutschland

    Guten Tag,


    eine rumänische KapGes entsendet MA nach Deutschland und stellt diese Leistung der dt. Gesellschaft in Rechnung.

    Muss die deutsche Gesellschaft, also der Entleiher hier irgendetwas beachten hinsichtlich der Steuer?

    MfG Martina Peters

     

  • 02
    RE: Lohnsteuer - rumänische KapGes entsendet MA nach Deutschland

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir (nur) zum lohnsteuerlichen Aspekt Stellung nehmen. (Für andere steuerliche Fragen, z.B. hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung, bitten wir, gesonderte Beratung einzuholen.)


    In der geschilderten Konstellation ist jedenfalls nicht der deutsche Entleiher verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Sollte Lohnsteuerpflicht in Deutschland bestehen, diese durch den (im Beispiel: rumänischen) Verleiher/Arbeitgeber zu erfüllen. Allerdings besteht für den (deutschen) Entleiher ein Haftungsrisiko nach § 42 d Abs. 6 EStG, dass bei der Vertragsgestaltung mit dem Verleiher berücksichtigt werden sollte (insbesondere durch Verpflichtung des Verleihers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Abführung der Lohnsteuer). Einzelheiten regeln die Lohnsteuer-Richtlinien (2023 R 42d.2 Abs. 2 ff. und das BMF-Schreiben vom 03.05.2018 IV B 2).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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