Hallo,
wir haben einen Arbeitnehmer, der zum 01.01.2024 eine Beschäftigung aufgenommen hat.
Am 29.01.2024 hatte er einen Arbeitsunfall. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse wurde uns gesagt, dass der gesamt 1. Monat (also bis 31.01.) in die Wartezeit fällt und somit der Arbeitgeber erst ab dem 01.02.2024 Lohnfortzahlung leisten muss. Wir sind irritiert, eigentlich sind es doch nur die ersten 4 Wochen, oder?
Stand jetzt sieht es so aus: für den 29.01. erhält der Arbeitnehmer noch Lohn, aber der Arbeitgeber bekommt von der Krankenkasse nichts erstattet. Für den 30. und 31.01. zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn, der Arbeitnehmer bekommt stattdessen Krankengeld. Ab dem 01.02.2024 ist dann ganz normal Lohnfortzahlung.
Wie eng wird das mit der Wartezeit für den Anspruch auf Lohnfortzahlung ausgelegt?
Mit freundlichen Grüßen