Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem verstetigten mtl. Gehalt zählt der LFZ-Zeitraum 42 Tage Montag bis Sonntag.
Ist es dann korrekt, dass bei einem Stundenlohnempfänger der 42 Tage Zeitraum von Montag bis Freitag (reguläre Arbeitswoche des AN) abzuzählen ist?
Vielen Dank Kluge