Expertenforum - Leasingrate Jobrad durch Entgeltumwandlung Brutto oder Netto

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  • 01
    Leasingrate Jobrad durch Entgeltumwandlung Brutto oder Netto

    Hallo liebes Expertenteam,

    ab kommenden Monat führen wir das E-Bike-Leasing durch Entgeltumwandlung ein.


    Wird die Leasingrate (Entgeltumwandlung) brutto oder netto eingetragen (wir sind umsatzsteuerpflichtig)?


    Im Netz findet man leider unterschiedliche Aussagen hierüber.


    Vielen Dank für die Bearbeitung.


    VG

     

  • 02
    RE: Leasingrate Jobrad durch Entgeltumwandlung Brutto oder Netto

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zunächst ist wichtig, dass die Entgeltumwandlung sich nicht auf den vollständigen Kostenbetrag beziehen muss, sondern auch auf Teilbeträge beschränkt werden kann. Die Frage, ob Umsatzsteuer (z.B. auf Leasingraten) einzubeziehen ist, wirkt sich deshalb lohnsteuerlich nur auf den möglichen Höchstbetrag der Entgeltumwandlung aus. (Umsatzsteuerlich ist der Betrag der Entgeltumwandlung stets als Bruttobetrag zu verstehen, weil die Überlassung des Fahrrads als Leistungsaustausch zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer gewertet wird.)


    Die Gehaltsumwandlung kann also (maximal) in Höhe der Leasingrate umsatzsteuerbrutto erfolgen. Niedrigere Beträge sind lohnsteuerlich ebenfalls möglich. (Umsatzsteuerlich wären sie dann jeweils in einen Nettobetrag und darauf entfallende Umsatzsteuer aufzuteilen.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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