Hallo liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin bekommt monatlich eine Inflationsausgleichsprämie. Jetzt ist sie im Beschäftigungsverbot. Ist die Inflationsausgleichsprämie Erstattungsfähig über U2?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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Hallo liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin bekommt monatlich eine Inflationsausgleichsprämie. Jetzt ist sie im Beschäftigungsverbot. Ist die Inflationsausgleichsprämie Erstattungsfähig über U2?
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Hallo SWilhelm,
die Erstattungsregelungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) knüpfen an die vom Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gezahlten Entgelte an, ohne dass das AAG weitere oder eigenständige Bestimmungen zur Ermittlung des Erstattungsbetrags enthält.
Bei der Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts und der Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes ist regelmäßig vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen. Ob es sich bei den Aufwendungen um Arbeitsentgelt handelt, das im Sinne der Sozialversicherung beitragspflichtig ist, ist für die Qualifizierung als erstattungsfähiges Arbeitsentgelt nicht ausschlaggebend.
Eine Erstattung der Inflationsausgleichsprämie nach dem AAG kann grundsätzlich erfolgen, sofern diese aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags monatlich gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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