Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiter der aktuell in Freistellungsphase von seinem Langzeitkonto ist und im Dezember 2026 austritt. Im letzten Monat reicht das Guthaben nicht mehr komplett aus. Entnahme eigentlich 2500,00 EUR, Guthaben nur noch 2000,00 EUR. Der Treuhänder der Zeitwertkonten hat uns mitgeteilt, dass daher zum 01.12.2026 ein Störfall ausgelöst wird.
Ist das tatsächlich auch ein Störfall im SV-rechtlichen Sinn?
Kann man nicht einfach das laufenden Gehalt um 500,00 EUR auf 2000,00 EUR im Dezember reduzieren oder muss wegen der SV Luft eine Einmalzahlung in Höhe von 2000,00 EUR Restguthaben mit Meldung 55 erstellt werden?
Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft.