Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Langzeitkonto

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Mitarbeiter der aktuell in Freistellungsphase von seinem Langzeitkonto ist und im Dezember 2026 austritt. Im letzten Monat reicht das Guthaben nicht mehr komplett aus. Entnahme eigentlich 2500,00 EUR, Guthaben nur noch 2000,00 EUR. Der Treuhänder der Zeitwertkonten hat uns mitgeteilt, dass daher zum 01.12.2026 ein Störfall ausgelöst wird.

    Ist das tatsächlich auch ein Störfall im SV-rechtlichen Sinn?

    Kann man nicht einfach das laufenden Gehalt um 500,00 EUR auf 2000,00 EUR im Dezember reduzieren oder muss wegen der SV Luft eine Einmalzahlung in Höhe von 2000,00 EUR Restguthaben mit Meldung 55 erstellt werden?

    Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft.

     

  • 02
    RE: Langzeitkonto

    Hallo S.O.,


    obwohl es für uns nicht nachvollziehbar ist, wie das Guthaben im Langzeitkonto (Wertguthaben) bis zum Ende der Freistellungsphase vorzeitig aufgebraucht werden konnte, stimmen wir Ihrer Auffassung zu, dass durch die nicht zweckbestimmte Verwendung des Wertguthabens ein Störfall im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit all seinen beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen eintritt.


    Die von Ihnen beschriebene beabsichtigte Vorgehensweise zur „Störfallumgehung“ sehen wir kritisch. Wir empfehlen Ihnen, die zuständige einzugsberechtigte Krankenkasse zu kontaktieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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