Expertenforum - Langzeiterkrankung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Langzeiterkrankung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ist es möglich einen langzeitkrankten Mitarbeiter (seit einem Jahr krank) wegen negativer Gesundheitsprognose zu kündigen? Der Mitarbeiter äußert sich zu seinem Genesungszustand nicht und wir wissen als AG nicht, bis wann er wieder arbeitsfähig sein wird.

  • 02
    RE: Langzeiterkrankung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Es ist möglich, einem langzeiterkrankten Mitarbeiter bei einer negativen Gesundheitsprognose zu kündigen.


    Ich gehe dabei davon aus, dass der Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter ausschließlich der zur Berufsausbildung Beschäftigten regelmäßig beschäftigt. Dabei werden die Mitarbeiter nicht nach "Köpfen", sondern entsprechend ihres Arbeitszeitvolumens gemäß § 23 Abs. 1 KSchG gezählt.


    Für eine krankheitsbedingte Kündigung wegen einer Langzeiterkrankung ist aber häufig problematisch, ob der Ausfall des erkrankten Mitarbeiters zu einer Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führt. Häufig hat sich der Arbeitgeber durch die Einstellung von Vertretungskräften auf den Ausfall eingestellt. Auch finanzielle Verpflichtungen kommen auf den Arbeitgeber wegen des Ablaufs der Entgeltfortzahlung nicht mehr zu. In einem solchen Fall müsste also die Beeinträchtigung betrieblicher Interessen genau geprüft werden. Möglicherweise kommt es hierauf aber auch nicht an, weil eine Gesundung des Mitarbeiters völlig unabsehbar ist und damit das Arbeitsverhältnis "nur noch auf dem Papier" besteht.


    Sollte der langzeiterkrankte Mitarbeiter schwerbehindert oder gleichgestellt sein, müsste zudem ein entsprechender Antrag auf Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung bei dem zuständigen Integrationsamt gestellt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.