Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Langzeiterkrankter Mitarbeiter

    Moin,


    ein Arbeitnehmer ist seit Juni 2025 langzeiterkrankt und bezieht Krankengeld. Muss sich diese Person nach jeder Folgekrankmeldung beim Arbeitgeber melden ? Oder erst dann wieder, wenn die Arbeitsfähigkeit wieder gegeben ist und er die Arbeit wieder aufnehmen kann ?


    LG

  • 02
    RE: Langzeiterkrankter Mitarbeiter

    Hallo ES,


    Ihre Frage, ob ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer sich nach jeder weiteren Krankschreibung oder erst mit bevorstehender Arbeitsfähigkeit beim Arbeitgeber zu melden hat, betrifft das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu arbeitsrechtlichen Fragen keine weitergehende Stellungnahme abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Sozialversicherungsrechtlich gilt grundsätzlich folgendes:


    Seit dem 01.01.2026 hat die zuständige Krankenkasse „kraft Gesetzes“ nach dem Ende des Krankengeldbezugs unverzüglich eine Meldung mit dem Meldegrund „62“ an den Arbeitgeber zu übermitteln, welches den Beginn und das Ende der geleisteten Krankengeldzahlung enthält. Sofern eine Rückmeldung durch die Krankenkasse bisher nicht erfolgte, ist davon auszugehen, dass Arbeitsunfähigkeit weiterhin vorliegt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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