Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Dienstkraft, die in der KV privat versichert ist und hierfür auch einen AG-Zuschuss erhält. Diese Dienstkraft hat ein behindertes Kind, das bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist. Als Grund wurde angegeben, dass die private Krankenkasse das Kind nicht aufnehmen würde. Müssen bzw. können wir für diese Kind einen Zuschuss zu den KV und PV Beiträgen als AG zahlen? Oder gilt nicht auch hier der Grundsatz, dass ein Zuschuss zu einer freiwilligen KV nur dann gezahlt wird, wenn die freiwillige Versicherung nur auf Grund der Überschreitung der JAEG zustande gekommen ist?
Vielen Dank und
viele Grüße
Ch. Kolter-Bekker