Expertenforum - KV-Zuschuss bei behindertem Kind

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  • 01
    KV-Zuschuss bei behindertem Kind

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben eine Dienstkraft, die in der KV privat versichert ist und hierfür auch einen AG-Zuschuss erhält. Diese Dienstkraft hat ein behindertes Kind, das bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist. Als Grund wurde angegeben, dass die private Krankenkasse das Kind nicht aufnehmen würde. Müssen bzw. können wir für diese Kind einen Zuschuss zu den KV und PV Beiträgen als AG zahlen? Oder gilt nicht auch hier der Grundsatz, dass ein Zuschuss zu einer freiwilligen KV nur dann gezahlt wird, wenn die freiwillige Versicherung nur auf Grund der Überschreitung der JAEG zustande gekommen ist?

    Vielen Dank und

    viele Grüße

    Ch. Kolter-Bekker

  • 02
    RE: KV-Zuschuss bei behindertem Kind

    Sehr geehrte Frau Kolter-Bekker,

    nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 257 SGB V besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuß für Angehörige ausschließlich bei einer privaten Krankenversicherung.
     
    Bereits mehrfach war diese Thematik Thema bei Urteilen des BSG:
    Privat krankenversicherte Arbeitnehmer haben zwar Anspruch auf einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber, der Zuschuss muss allerdings nicht für den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehepartner gezahlt. Der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung wird auch für Angehörige gewährt, wenn sie bei einer Pflichtversicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären. Ein Anspruch auf Beitragszuschuss besteht aber nur, wenn der Angehörige ebenfalls privat versichert ist (§ 257 SGB V). BSG-Urteil vom 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R.
     
    Es fehlt an der gesetzlichen Grundlage, zur Übernahme des Beitragszuschuß für Angehörige bei Absicherung mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

    Ein Zuschuß ist somit in Ihrem Sachverhalt für das freiwillig versicherte Kind nicht zu zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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