Sehr geehrtes Expertenteam,
ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
AN momentan Schüler und als geringfügig Beschäftigter angestellt bis 31.03.2023 (privat über den Vater in der Beihilfe). Unterbrechung der Arbeit um Abitur zu machen, Abmeldung zum 31.03.2023. Ab August plant der AN Work & Travel in Island zu machen. Im Juli soll er nochmal beim vorigen AG als kurzfristig Beschäftigter für 4-6 Wochen tätig sein. Ist das möglich? Oder geht das nicht wegen Vorbeschäftigungszeiten? Oder ist die Beschäftigung als Schulentlassener und geplantem Work & Travel berufsmäßig und schließt sich aufgrund dessen aus? Oder beides? Oder ist eine kurzfristige Beschäftigung PGR 110 möglich?
Vielen Dank.