Hallo!
Wir haben einen Studenten, der bis 30.04. im Betrieb seine Masterarbeit schreibt.
Er hat noch eine Prüfung offen, die er im Juli 2024 schreiben wird. Danach hat er sein Studium beendet und wird ab September / Oktober das arbeiten beginnen.
Können wir den Studenten vom 01.05. - 30.06.2024 im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung anstellen? Vorlesungen muss er keine mehr besuchen und könnte uns Vollzeit zur Verfügung stehen.
Vielen Dank!