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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung vor und während einem Freiwilligen sozialen Jahr

    Guten Tag,

    ist eine kurzfriste Beschäftigung möglich vor und während einem freiwilligen sozialen Jahr im Bereich Museen Verdienst ca. 500,00 € pro Monat. In der Kurzfristigen Beschäftigung kommt es zu einem Verdienst in Höhe von 350,00 €.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung vor und während einem Freiwilligen sozialen Jahr

    Hallo Christina Sp.,


    eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.


    Sie ist dann allerdings nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.

    Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das aufgrund der Beschäftigung erzielte monatliche Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603,00 €) nicht überschreitet.


    Da nach Ihrer Schilderung das monatliche Arbeitsentgelt 350,00 € betragen soll, ist die Prüfung der Berufsmäßigkeit nicht erforderlich und die kurzfristige Beschäftigung wird sowohl vor als auch während des freiwilligen sozialen Jahres sozialversicherungsfrei abgerechnet.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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