Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Beschäftigte, die vom 15.04. - 12.07.2024 in Vollzeit bei uns angestellt ist.
Der Zeitraum lässt auf eine kurzfristige Beschäftigung schließen. Weitere Merkmale wie z.B. Elternzeit und unbez. Urlaub liegen nicht vor.
Im Personalfragebogen hat sie angegeben, dass sie vom 08.01. - 19.04.2024 eine weitere Vollbeschäftigung in Tirol ausübt. Vom 15.04. - 19.04.2024 hat sie dort bezahlten Urlaub genommen.
Betrachtet man diese Vorbeschäftigung "im Anschluss", dann müssten wir sie ab 15.04.2024 als voll versicherungspflichtig abrechnen. Betrachtet man diese Vorbeschäftigung "währenddessen", könnten wir sie als kurzfristige Beschäftigte abrechnen.
Was ist hier bzgl. der 4 Tage Überschneidung maßgeblich? Ändert der Umstand Ausland (Tirol) etwas an der Beurteilung?
Vielen Dank!