Guten Morgen Expertenteam,
ist eine kurzfristige Beschäftigung bei Arbeitgeber A neben einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei Arbeitgeber B sozialversicherungsrechtlich unbedenklich?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalabteilung