Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären: Ein Schüler soll im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung auf ein Jahr befristet beschäftigt werden und wird lt. Angabe des Mandanten pro Woche je 1,00 Stunde arbeiten. Er kommt somit vom Entgelt her regelmäßig unter 538,00. Ist es hier trotzdem zulässig, die Beschäftigung sozialversicherungsfrei abzurechnen oder sind hier die Pauschalabgaben für Minijobber zu entrichten?
Vielen Dank!