Guten Morgen,
vom 15.02.24 bis 30.04.2024 soll eine Aushilfskraft unter 538 Euro eingestellt werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob auch die kurzfristige Beschäftigung möglich ist, da sie bereits das komplette Jahr 2023 in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig bei uns angestellt war. Oder ist hier wirklich das Kalenderjahr 2023 außer Acht zu lassen?
Wäre sie direkt am 01.01.2024 mit einem neuen Vertrag verlängert worden, hätte man das doch auch sicherlich als Weiterbeschäftigung und nicht als kurzfristige Beschäftigung angesehen oder?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Stephanie