Hallo zusammen,
ich habe 2 Fälle bei denen ich mir nicht sicher bin ob ich diese als kurzfristig Beschäftigte abrechnen kann.
1. Ein in Holland selbständiger Mitarbeiter ist hier für 3 Monate beschäftigt. Dadurch, dass er in Holland eine hauptberufliche Selbständigkeit ausübt, ist das Beschäftigungsverhältnis hier nicht berufsmäßig, oder?
2. Unsere Mitarbeiterin ist gerade als Minijobberin beschäftigt und hat jetzt ihre Abiturprüfung gemacht und möchte zum Übergang bis zum Studium mehr Stunden arbeiten. Kann ich das als kurzfristig Beschäftigt abrechnen?
Danke vorab.