Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Steuerinspektoranwärter hat im Frühjahr 2024 sein Studium zum Diplom Finanzwirt an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Finanzwesen - abgebrochen. Im Oktober 2024 beginnt er an der Dualen Hochschule Baden Württemberg (DHBW) ein BWL-Studium Immobilienwirtschaft.
Hierzu folgende Fragen:
- Kann der Student im Sommer eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen?
- Falls ja, kann der Student im Sommer vor Studienbeginn an der DHBW auch in seiner zugelassenen Ausbildungsstätte kurzfristig beschäftigt werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.