Expertenforum - Krankschreibung durch Arbeitsaufnahme unterbrochen?

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  • 01
    Krankschreibung durch Arbeitsaufnahme unterbrochen?

    Guten Tag,

    wir haben einen Arbeitnehmer der vom 15.4.-21.4.2024 (festgestellt am 15.4.) arbeitsunfähig krankgeschrieben war. Am 16.4.2024 hat er einen vollen Tag gearbeitet und ab 17.4. war er erneut krank. Ist die AU-Bescheinigung dadurch unterbrochen und er hätte sich eine neue AU vom Arzt geben lassen müssen? Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlungsfrist?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Krankschreibung durch Arbeitsaufnahme unterbrochen?

    Hallo Personalbüro Berlin,
     
    grundsätzlich gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine vom Arzt erstellte Prognose über den zu erwartenden Krankheitsverlauf ist. Von daher kann ein Arbeitnehmer prinzipiell trotz einer Krankschreibung wieder arbeiten, wenn er sich wieder gesund und arbeitsfähig fühlt.
     
    Sofern ein noch krankgeschriebener Arbeitnehmer vorzeitig wieder die Arbeit aufnimmt, sollte der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sich - soweit es ihm möglich ist - vergewissern, ob er tatsächlich einen „einsatzfähigen“ Eindruck macht. Ist dies der Fall, empfehlen wir, das der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber seine Arbeitsfähigkeit schriftlich erklärt. Eine „Gesundschreibung“ ist in einem solchen Fall nicht vorgesehen.
     
    Da hier am Folgetag weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, ist davon auszugehen, dass es sich um die gleiche Krankheitsursache handelt.  
     
    Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um zu klären, ob ggf. trotz Unterbrechung von einer einheitlichen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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