Expertenforum - Krankenversicherung der Rentner

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  • 01
    Krankenversicherung der Rentner

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Gesellschafter Geschäftsführer der sozialversicherungsfrei war, geht in Rente. Er war immer in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichert. Rentenanspruch aus seine Arbeitnehmer Tätigkeit. Kommt er in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner oder muss er sich weiterhin freiwillig versichern.


    Mit freundlichem Gruß


     

  • 02
    RE: Krankenversicherung der Rentner

    Guten Tag,
     
    in der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Dies ist dann der Fall, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

    Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, für den besteht auch in der sozialen Pflegeversicherung eine Versicherung.
     
    Die Prüfung hierzu erfolgt durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der aktuell der Krankenversicherungsschutz besteht.
     
    Wir empfehlen der betreffenden Person Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um von dieser verbindlich die Prüfung der Erfüllung der Vorversicherungszeiten für die KVdR vornehmen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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