Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Gesellschafter Geschäftsführer der sozialversicherungsfrei war, geht in Rente. Er war immer in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichert. Rentenanspruch aus seine Arbeitnehmer Tätigkeit. Kommt er in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner oder muss er sich weiterhin freiwillig versichern.
Mit freundlichem Gruß