Expertenforum - Krankenkassenwechsel während Unterbrechnung

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  • 01
    Krankenkassenwechsel während Unterbrechnung

    Folgender Sachverhalt:

    Arbeitnehmer ist in Elternzeit vom 07.11.2022 bis 06.07.2023

    Ab dem 20.10.23 kommt der Arbeitnehmer ins Krankengeld.

    Zum 01.11.2023 wechselt der Arbeitnehmer die Krankenkasse.

    Ist die Abmeldung mit Grund 31 abzugeben vom 07.07.23 bis 31.10.23

    oder ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben vom 07.07.23 bis 19.10.23 und die Abmeldung mit Meldegrund 31 vom 20.10.3 bis 31.10.23?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vanessa Trenz

  • 02
    RE: Krankenkassenwechsel während Unterbrechnung

    Hallo Frau Trenz,
     
    davon ausgehend, das der Arbeitnehmer nach seinem Krankenkassenwechsel zum 01.11.2023 auch von seiner jetzigen Krankenkasse länger als einen kompletten Kalendermonat Krankengeld bezogen hat, sind in Ihrem Sachverhalt nach unserem Verständnis folgende DEÜV-Meldungen zu erstellen:
     
    07.07. bis 19.10.2023 Unterbrechungsmeldung mit Grund „51“ Krankenkasse A
    20.10. bis 31.10.2023 Abmeldung mit Grund „31“ Krankenkasse A
    01.11.2023                  Anmeldung mit Grund „11“ Krankenkasse B
     
    Eine erneute Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund „51“ an die Krankenkasse B ist unabhängig von der Schlüsselung im Abrechnungsprogramm nicht zu übermitteln, da diese „Unterbrechung“ dem Rentenversicherungsträger bereits vorliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Krankenkassenwechsel während Unterbrechnung

    Vielen lieben Dank für die Auskunft. :-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Vanessa Trenz

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