Folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer ist in Elternzeit vom 07.11.2022 bis 06.07.2023
Ab dem 20.10.23 kommt der Arbeitnehmer ins Krankengeld.
Zum 01.11.2023 wechselt der Arbeitnehmer die Krankenkasse.
Ist die Abmeldung mit Grund 31 abzugeben vom 07.07.23 bis 31.10.23
oder ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben vom 07.07.23 bis 19.10.23 und die Abmeldung mit Meldegrund 31 vom 20.10.3 bis 31.10.23?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa Trenz