Sehr geehrtes Expertenteam,
ich möchte meinen persönlichen Fall schildern und bitte Sie um eine Auskunft:
- Ich bin derzeit 63 Jahre alt.
- Ich habe bereits 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, jedoch noch keine 45 Versicherungsjahre.
- ab 01.10.2026 beziehe ich eine vorgezogene Altersrente als Teilrente in Höhe von 66,66 % meiner Vollrente.
- Gleichzeitig arbeite ich weiterhin bei meinem bisherigen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig mit 80 % meiner bisherigen Arbeitszeit.
Meine konkrete Frage lautet:
Habe ich unter diesen Voraussetzungen ab dem 01.01.2027 weiterhin Anspruch auf Krankengeld von meiner gesetzlichen Krankenkasse AOK, wenn ich länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank bin und die Entgeltfortzahlung durch meinen Arbeitgeber endet?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.