Eine Mitarbeiterin wurde zum 01.02.2024 eingestellt. Aufgrund einer Erkrankung vom 29.01.2024 bis zum 16.02.2024 wurde ihr wegen der "Wartezeit" erst Lohn ab dem 17.02.2024 gewährt.
Ist es richtig, dass die Wartezeit zum 28.02.2024 endet (4 Wochen ab Beschäftigungsbeginn)? Für eine weitere Erkrankung ab dem 12.03.2024 ist doch von uns als Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten, oder?