Expertenforum - Krank ab Beschäftigungsbeginn/Wartezeit

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  • 01
    Krank ab Beschäftigungsbeginn/Wartezeit

    Eine Mitarbeiterin wurde zum 01.02.2024 eingestellt. Aufgrund einer Erkrankung vom 29.01.2024 bis zum 16.02.2024 wurde ihr wegen der "Wartezeit" erst Lohn ab dem 17.02.2024 gewährt.

    Ist es richtig, dass die Wartezeit zum 28.02.2024 endet (4 Wochen ab Beschäftigungsbeginn)? Für eine weitere Erkrankung ab dem 12.03.2024 ist doch von uns als Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten, oder?

  • 02
    RE: Krank ab Beschäftigungsbeginn/Wartezeit

    Hallo Lohnbearbeiter,
     
    da Ihre Fragestellung zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Beginn einer Beschäftigung vordergründig das Arbeitsrecht betrifft bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur eine allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.

    Grundsätzlich gilt:

    Kann ein Arbeitnehmer seine neue Beschäftigung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht aufnehmen, so wird zunächst kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet.
     
    Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beginnt mit dem Tage des Eintritts in das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Sie beginnt insofern grundsätzlich mit dem Tag, zu dem das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Dies ist der Tag, an dem die für die Sozialversicherungspflicht geforderten Voraussetzungen, nämlich das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt erfüllt werden.
     
    Der Eintritt der Versicherungspflicht verschiebt sich somit entweder auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder auf den Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat.
     
    Die Anmeldung an die zuständigen Krankenkasse ist in Fällen der von Ihnen geschilderten Art mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme (hier: 17.02.2024) zu übermitteln. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die vierwöchige Wartezeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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