Expertenforum - Korrektur Lohnsteuerbescheinigung 2022

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  • 01
    Korrektur Lohnsteuerbescheinigung 2022

    Liebe Experten,

    ein Mandant hat einen Arbeitnehmer im Jahr 2022 mit geringfügiger Beschäftigung mit Steuerklasse I (ohne einen ELSTAM-Abruf vorzunehmen!) abgerechnet. Lohnsteuer viel keine an. Der Mitarbeiter hat nun "Probleme" bei seiner Einkommensteuer. Für den Betrag der geringfügigen Beschäftigung wird Steuer nachgefordert (er hat weitere Einkünfte). Der Arbeitnehmer ist sehr unglücklich und möchte, das das Minijob-Verhältnis rückwirkend ab 01.01.2022 mit 2 % Einheitliche Pauschalsteuer abgerechnet wird. Lt. Finanzamt soll der Arbeitgeber einfach eine "Null-Lohn-Meldung" abgeben. Ist dies steuerrechtlich ok?

    Lieben Dank für Ihre geschätzte Unterstützung

    Emmely

  • 02
    RE: Korrektur Lohnsteuerbescheinigung 2022

    Sehr geehrter Fragesteller,


    hinter der Empfehlung des Finanzamts steht möglicherweise der Fakt, dass seinerzeit (2022) tatsächlich keine Lohnsteuer einbehalten/abgeführt wurde. (Eine Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung ist nach Übermittlung der Jahresmeldung zur Finanzbehörde prinzipiell nicht mehr möglich.)


    Die nachträgliche Einbehaltung und Abführung von Pauschsteuer wäre nur möglich bei Einverständnis des Arbeitnehmers und unter Mitwirkung der zuständigen Minijob Zentrale (neben der Finanzbehörde). Zu den SV-rechtlichen Folgen bitten wir, die Fachexperten Sozialversicherung zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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