Expertenforum - Korrektur EEL Meldungen nach PAP 2024

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  • 01
    Korrektur EEL Meldungen nach PAP 2024

    Hallo zusammen,


    im März wurde uns ins Abrechnungsprogramm die Änderungen zum Programmablaufplan 2024/Steuerentlastungsgesetz eingespielt.

    Das hat bei allen Mitarbeitern mit 2 Kindern unter 25 Jahren eine Rückrechnung der Gehaltsabrechnung ausgelöst. Hier hat sich das Nettoentgelt für die Monate Januar -März geändert. Bei Mitarbeitern, die in der Zeit Kind krank waren oder aus der Entgeltfortzahlung fielen, stellt unser Abrechnungsprogramm eine Stornomeldung und eine Korrekturmeldung der bereits abgegebenen EEL Meldungen aus.

    Sollen diese an die Krankenkassen versendet werden, damit hier eine Korrektur erfolgt oder werden diese, wie bereits im Jahr 2022 von den Kassen nicht angenommen?

    Vielen Dank im Voraus.

     

  • 02
    RE: Korrektur EEL Meldungen nach PAP 2024

    Hallo N. Biedermann,
     
    sofern sich nach einem abgerechneten Bemessungszeitraum durch eine Änderung des Jahressteuergesetzes künftig geringere (oder höhere) Steuerabzüge ergeben, wirkt sich dies nicht auf das für die Leistungsberechnung relevante Nettoarbeitsentgelt aus, auch wenn es in den jeweiligen Abrechnungsprogrammen dazu führt, dass bereits erstellte EEL-Meldungen gegebenenfalls storniert und neu erstellt werden.
     
    Eine Stornierung oder Neuerstellung bereits übermittelter EEL-Meldungen, die durch rückwirkende steuerliche Änderungen bedingt sind, ist unzulässig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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