Hallo,
Wir würden uns über Rat zu einem unserer ehemaligen Mitarbeiter bitten, in dem es um die korrekte Abmeldung aus der Sozialversicherung geht. Dieser Mitarbeiter ist freiwillig versichert, da über JAEG.
Der Mitarbeiter war bis vor Kurzem in unserem Unternehmen beschäftigt und wurde von Dezember 2023 bis Februar 2024 (3 Monate) unwiderruflich von der Arbeitsleistung gegen Entgeltzahlung freigestellt, und befindet sich seit März im unbezahltem Urlaub, also weiterhin in einem Anstellungsverhältnis bei uns. Diese Regelung ist Teil eines Aufhebungsvertrags.
Zum April fängt der Mitarbeiter eine neue Stelle an. Über Mitteilung wurde das Anstellungsverhältnis daher von ihm zu Ende April gekündigt.
Sofern relevant: Der Mitarbeiter hat uns mitgeteilt, dass er im aktuellen Monat bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist vermutlich auch Arbeitslosengeld erhält.
Wie und zu welchem Datum ist dieser Mitarbeiter von uns abzumelden?
Meldegrund 30, zu Ende des Anstellungsverhältnisses (also Ende April), oder bereits zu Ende März, da dann das Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt bereits geendet hat?