Expertenforum - Knappschaftsausgleichsleistung und weitere Beschäftigung

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  • 01
    Knappschaftsausgleichsleistung und weitere Beschäftigung

    Guten Tag!


    Wir planen einen Mitarbeiter für 15 Wochenstunden einzustellen.

    Das Entgelt wäre damit im Übergangsbereich.

    Wir würden die Beitragsgruppe 1111 und Personengruppe 101 nehmen.

    Nun stellt sich heraus, dass der neue Mitarbeiter noch eine Knappschaftsausgleichsleitung erhält.

    Muss diese Knappschaftsausgleichsleistung bei der Betrachtung des Übergangsbereichs mit berücksichtigt werden? Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich ja um eine Rente. Hat dies Auswirkungen auf den Personengruppenschlüssel?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Gruß

  • 02
    RE: Knappschaftsausgleichsleistung und weitere Beschäftigung

    Hallo Marc,
     
    bei der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) handelt es sich um eine Rente, die Bergleuten unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird, welche ohne eigenes Verschulden durch strukturell bedingte Stilllegungsmaßnahmen im Bergbau ihre Arbeit verloren haben, mit dem Ziel, sie von Dauerarbeitslosigkeit zu verschonen.
     
    Da bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Entgeltspanne seit dem 01.01.2024 zwischen 538,01 € und 2.000,00 €) liegt, vom regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt auszugehen ist, bleibt die KAL unberücksichtigt.
     
    Desweiteren hat die gewährte KAL nach unserem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf Personen- und Beitragsgruppenschlüssel.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  

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