Guten Tag!
Wir planen einen Mitarbeiter für 15 Wochenstunden einzustellen.
Das Entgelt wäre damit im Übergangsbereich.
Wir würden die Beitragsgruppe 1111 und Personengruppe 101 nehmen.
Nun stellt sich heraus, dass der neue Mitarbeiter noch eine Knappschaftsausgleichsleitung erhält.
Muss diese Knappschaftsausgleichsleistung bei der Betrachtung des Übergangsbereichs mit berücksichtigt werden? Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich ja um eine Rente. Hat dies Auswirkungen auf den Personengruppenschlüssel?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß