Sehr geehrtes Expertes-Team,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Mitarbeiterin war bis 31.03.24 an einer Deutschen Hochschule immatrikuliert, in Deutschland ansässig und im deutschen Unternehmen tätig. Die Voraussetzung als Werkstudentin waren erfüllt.
Ab 01.04.24 liegt eine Anmeldebescheinigung für ein Studium in den USA vor.
Die Mitarbeiterin wird in USA leben, aber möchte von dort aus für den deutschen Arbeitgeber vom Homeoffice tätig sein.
Wie ist die Mitarbeiterin in so einer Konstellation sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Kann sie weiterhin als Werkstudentin beim deutschen Arbeitgeber gemeldet sein? Geht das überhaupt, wenn der Aufenthalt dauerhaft in den USA ist? Ist eine Anmeldebescheinigung in den USA mit einer Immatrikulationsbescheinigung gleichzustellen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Fr. Pickenhahn
Gerd Gebert
STB