Expertenforum - Klärung SV Werkstudent, Aufenthalt USA

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  • 01
    Klärung SV Werkstudent, Aufenthalt USA

    Sehr geehrtes Expertes-Team,


    folgender Sachverhalt liegt vor:


    Mitarbeiterin war bis 31.03.24 an einer Deutschen Hochschule immatrikuliert, in Deutschland ansässig und im deutschen Unternehmen tätig. Die Voraussetzung als Werkstudentin waren erfüllt.


    Ab 01.04.24 liegt eine Anmeldebescheinigung für ein Studium in den USA vor.

    Die Mitarbeiterin wird in USA leben, aber möchte von dort aus für den deutschen Arbeitgeber vom Homeoffice tätig sein.


    Wie ist die Mitarbeiterin in so einer Konstellation sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Kann sie weiterhin als Werkstudentin beim deutschen Arbeitgeber gemeldet sein? Geht das überhaupt, wenn der Aufenthalt dauerhaft in den USA ist? Ist eine Anmeldebescheinigung in den USA mit einer Immatrikulationsbescheinigung gleichzustellen?


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Fr. Pickenhahn

    Gerd Gebert

    STB


     

  • 02
    RE: Klärung SV Werkstudent, Aufenthalt USA

    Sehr geehrter Herr Gebert,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird.

    Da die Mitarbeiterin für Sie im Homeoffice in den USA arbeiten möchte, kann während dieser Zeit Sozialversicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht bestehen und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der USA sind anzuwenden.

    Ob ggf. eine Versicherungspflicht in den USA entstehen wird und wie in einem solchem Fall die weitere Vorgehensweise ist, sollte mit dem dort zuständigen Versicherungsträger geklärt werden.
     
    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiter der DVKA – Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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