Sehr geehrtes AOK-Expertenteam,
folgender Sachverhalt liegt vor:
eine deutsche Mitarbeiterin wird 2 Jahre (also länger als 183 Tage) in den USA leben und von dort aus für ein deutsches Unternehmen (in Deutschland ansässig) beschäftigt sein. Sie hat jedoch weiterhin eine deutsche Inlandadresse, wo sie nicht abgemeldet wird (ihre eigene Wohnung).
Handelt es sich hierbei um eine beschränkte Steuerpflicht? Muss der Lohn mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?
Sozialversicherung wurde bereits abgeklärt, hier gilt das Territorialitätsprinzip, die Versicherungspflicht besteht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Fr. Pickenhahn
Gerd Gebert
STB