Expertenforum - Klärung Steuerpflicht Homeoffice in USA für ein deutsches Unternehmen

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  • 01
    Klärung Steuerpflicht Homeoffice in USA für ein deutsches Unternehmen

    Sehr geehrtes AOK-Expertenteam,


    folgender Sachverhalt liegt vor:

    eine deutsche Mitarbeiterin wird 2 Jahre (also länger als 183 Tage) in den USA leben und von dort aus für ein deutsches Unternehmen (in Deutschland ansässig) beschäftigt sein. Sie hat jedoch weiterhin eine deutsche Inlandadresse, wo sie nicht abgemeldet wird (ihre eigene Wohnung).

    Handelt es sich hierbei um eine beschränkte Steuerpflicht? Muss der Lohn mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden?

    Sozialversicherung wurde bereits abgeklärt, hier gilt das Territorialitätsprinzip, die Versicherungspflicht besteht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird.


    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Fr. Pickenhahn

    Gerd Gebert

    STB

  • 02
    RE: Klärung Steuerpflicht Homeoffice in USA für ein deutsches Unternehmen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation verändert sich (auch während des Aufenthalts der Mitarbeiterin in den USA) nichts an der lohnsteuerlichen Behandlung:


    Nach Art. 4 Abs. 2 Buchstaben a und c des DBA Deutschland/USA gilt die Mitarbeiterin auch während der zwei Lebensjahre in den Vereinigten Staaten als in Deutschland "ansässig", weil sie zu diesem Staat "die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)". Dafür maßgeblich ist, dass der Aufenthalt in den USA von vornherein als zeitweilig/vorübergehend geplant ist, die Wohnung in Deutschland (ebenso wie die deutsche Staatsbürgerschaft) beibehalten wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachanwalt Steuerrecht

     

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