Expertenforum - Kinderkranktage

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Kinderkranktage

    Eine Familie, in welcher beide Elternteile gesetzlich versichert sind, hat 3 Kinder. Nun erkrankten alle drei Kinder nacheinander. Die bei uns beschäftigte Mutter hat bereits bei den ersten beiden erkrankten Kindern jeweils 15 bezahlte „Kinderkranktage“ erhalten. Nun, bei der Erkrankung des dritten Kindes, möchte sie nochmals für 15 „Kinderkranktage“ eine Lohnfortzahlung erhalten. Gibt es hierzu nicht eine Regelung, dass die Gesamtzahl der Anspruchstage auf 35 im Jahr beschränkt ist, oder hat sie tatsächlich Anspruch auf 3 Kinder mal 15 Tage = 45 Tage?

  • 02
    RE: Kinderkranktage

    Hallo Frau Kinder,

    aufgrund einer Gesetzesänderung wurde der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V, der den Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte regelt, um einen neuen Absatz 2a erweitert.
     
    Hierdurch verlängert sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld abweichend von § 45 Abs. 2 SGB V für die Kalenderjahre 2024 und 2025 je Elternteil für jedes Kind auf bis zu 15 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf bis zu 30 Arbeitstage. Der Anspruch besteht für Versicherte mit mehreren Kindern für nicht mehr als 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Kinderkranktage

    Vielen Dank für die Antwort.

    Sie schreiben: "Der Anspruch besteht für Versicherte mit mehreren Kindern für nicht mehr als 35 Arbeitstage...". Ist hiermit der Anspruch ausschließlich auf KINDERKRANKENGELD (nicht: KINDERKRANKTAGE), oder der Anspruch auf beides (Kinderkrankengeld und Kinderkranktage) gemeint? Wenn die 35 Tage sich ausschließlich auf das KINDERKRANKENGELD beziehen, dann können wir der Mitarbeiterin nochmals 15 bezahlte Kinderkranktage (also dann gesamt 45 Tage) genehmigen.

  • 04
    RE: Kinderkranktage

    Hallo Frau Kinder,
     
    wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, besteht für die Kalenderjahre 2024 und 2025 der (maximale) Anspruch auf Kinderkrankengeld für Versicherte mit mehreren Kindern je Elternteil für nicht mehr als 35 Arbeitstage. Wird für die Zeit der Freistellung Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber gewährt (z.B. aufgrund tarifvertraglicher Regelungen), ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld. Es erfolgt aber eine Anrechnung auf die Anspruchsdauer.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.