Expertenforum - Kinderkrankengeld bei geringfügiger Beschäftigung

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  • 01
    Kinderkrankengeld bei geringfügiger Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hab eine geringfügige Beschäftigte, die wegen Erkrankung des Kindes zuhause bleiben musste.

    Hat sie auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld? Muss ich ihr die Tage kürzen? Bezahlte Freistellung ist bei uns durch den Tarifvertrag ausgeschlossen.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld bei geringfügiger Beschäftigung

    Sehr geehrte Frau Fießinger,
     
    geringfügig Beschäftigte haben aus ihrem Minijob heraus keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für den Anspruch nach § 45 SGB V ist eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld notwendig.
     
    Ihre Frage bezüglich der Kürzung der Tage betrifft das Arbeitsrecht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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