Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab eine geringfügige Beschäftigte, die wegen Erkrankung des Kindes zuhause bleiben musste.
Hat sie auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld? Muss ich ihr die Tage kürzen? Bezahlte Freistellung ist bei uns durch den Tarifvertrag ausgeschlossen.
Vielen Dank.