Ein Mitarbeiter hat angefragt, ob der Kindergartenzuschuss auch möglich ist, wenn das Kind im ausländischen Kindergarten untergebracht ist und dort die Kosten entstehen oder ob sich das nur auf Kindergärten in Deutschland beschränkt.
Ändert sich die Auffassung, wenn es sich um einen deutschen Auslandskindergarten handelt?
Danke.
falls Steuerrecht zu beachten ist, bitte an Expertenforum Steuerrecht weiterleiten
Danke