ich habe eine Frage zu der Anfrage Kindergartenzuschuss ausländischer Kindergarten.
Ist der Zuschuss dann auch steuter- /sv frei, wenn der Kindergarten sich in Kroatien befindet und das Kind dort(im Ausland) in den Kindergarten geht?
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ich habe eine Frage zu der Anfrage Kindergartenzuschuss ausländischer Kindergarten.
Ist der Zuschuss dann auch steuter- /sv frei, wenn der Kindergarten sich in Kroatien befindet und das Kind dort(im Ausland) in den Kindergarten geht?
Sehr geehrter Fragesteller,
das Gesetz stellt (in § 3 Nr. 33 EStG) keinerlei Anforderung an den Ort des Kindergartens und der Betreuung. Wesentlich ist allein, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers (1) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und (2) der Unterbringung und Betreuung (3) von nicht schulpflichtigen Kindern (4) der Arbeitnehmer (5) in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen dienen.
Deshalb ist der Zuschuss auch dann steuerfrei, wenn sich der Kindergarten in Kroatien befindet und das Kind dort in den Kindergarten geht. Zur SV-Beurteilung bitten wir, die Fachexperten Sozialversicherung zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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