Expertenforum - Kinderbetreuungskosten durch Arbeitgeber

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  • 01
    Kinderbetreuungskosten durch Arbeitgeber

    Guten Tag,


    nach § 3 Nr. 34a ESTG können für kurzfristige Betreuung von Kindern (auch als Notfallbetreuung zu bezeichnen!?) max. 600 € pro Jahr vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlt werden.

    Was ist, wenn tatsächliche nachgewiesene kurzfristige Betreuungsumstände über 600 € pro Jahr ergeben? Beginnt ab 600,01 € die volle Steuer- und SV-Pflicht beim Beschäftigten? Können wir als AG dies ggf. über den §37b EStG übernehmen?


    Vielen Dank vorab.


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Kinderbetreuungskosten durch Arbeitgeber

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der Höchstbetrag von EUR 600 im Kalenderjahr gemäß § 3 Nr. 34 a lit. b EStG ist ein Freibetrag (keine Freigrenze), sodass bei Übersteigen zunächst die Privilegierung (Steuerfreiheit) für EUR 600 unberührt bleibt.


    Die darüber hinausgehenden Beträge unterliegen nach allgemeinen Regeln der Lohnsteuer. Eine Übernahme der Steuer gemäß §37 b EStG dürfte häufig daran scheitern, dass (1) die Kostenübernahme nicht als (voraussetzungsloses) Geschenk, sondern als Leistung im betrieblichen Interesse einzuordnen ist und/oder (2) keine Sachzuwendung vorliegt, da Geldersatz stattfindet. Je nach konkreter Ausgestaltung (z.B. bei Bereitstellung der Betreuungsleistung aufgrund eines direkten Vertrages zwischen Arbeitgeber und Betreuungseinrichtung) kann § 37 b EStG anwendbar sein. Es empfiehlt sich, die Anerkennung durch das Betriebsstättenfinanzamt vorab durch Einholung einer dortigen Auskunft abzusichern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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