Guten Tag,
nach § 3 Nr. 34a ESTG können für kurzfristige Betreuung von Kindern (auch als Notfallbetreuung zu bezeichnen!?) max. 600 € pro Jahr vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlt werden.
Was ist, wenn tatsächliche nachgewiesene kurzfristige Betreuungsumstände über 600 € pro Jahr ergeben? Beginnt ab 600,01 € die volle Steuer- und SV-Pflicht beim Beschäftigten? Können wir als AG dies ggf. über den §37b EStG übernehmen?
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße