Expertenforum - Kind krank ohne Attest

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  • 01
    Kind krank ohne Attest

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bisher war unser Kenntnisstand so, dass Mitarbeiter mit Kind krank ein Attest des Arztes bei uns und bei der Krankenkasse einreichen mussten. Nun haben wir Diskuksionen mit einigen Mitarbeitern, dass es ab dem 01.01.24 eine neue Regelung geben sollte, nach der eine Kind krank Bescheinigung des Arztes erst nach dem 3. Krankheitstag eingereicht werden muss. Wir haben im Internet recherchiert. Es gab dazu wohl Überlegungen, allerdings wurde nach unserem Kenntnisstand das nicht umgesetzt. Unsere Frage: Wie ist dazu die aktuelle Regelung und wo können wir das nachlesen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Kind krank ohne Attest

    Hallo Karl,
     
    um die Erkrankung des Kindes gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen, wird ein ärztliches Attest zur Freistellung benötigt. Dieses ist bereits am ersten Tag des Fernbleibens beim Arbeitgeber vorzulegen und in Kopie auch bei der Krankenkasse einzureichen.
     
    Allerdings wird Eltern seit dem 18.12.2023 die Möglichkeit gegeben, die ärztliche Bescheinigung zum Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes unter bestimmten Bedingungen nach telefonischer Anamnese bis zu fünf Kalendertagen zu erhalten.
     
    Die Regelungen sind bis zum 30.06.2024 befristet.
     
    Dies ergibt sich aus der „Befristeten Vereinbarung zur Ausstellung einer Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21) nach telefonischer Anamnese und Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zur Abrechnung der Portokosten ab dem 18.12.2023“ vom 19.12.2023
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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