Hallo liebes Expertenforum,
folgender Sachverhalt:
Kapitalauszahlung Unterstützungskasse - Versteuerung ist klar
ehemaliger Ges-GF des Unternehmens - war sv-frei -
Aufgrund des Alters wird die Kapitalauszahlung nicht als Versorgungsbezug bewertet?
Gilt die SV-Freiheit aus der Beschäftigungszeit, in der die Beiträge im Rahmenb der bAv geflossen sind, auch für die Auszahlung oder muß die 10-Jahres-Regelung angewendet werden?
Danke für die Beantwortung