Expertenforum - Kapitalabfindung Unterstützungskasse

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  • 01
    Kapitalabfindung Unterstützungskasse

    Hallo liebes Expertenforum,

    folgender Sachverhalt:

    Kapitalauszahlung Unterstützungskasse - Versteuerung ist klar

    ehemaliger Ges-GF des Unternehmens - war sv-frei -

    Aufgrund des Alters wird die Kapitalauszahlung nicht als Versorgungsbezug bewertet?

    Gilt die SV-Freiheit aus der Beschäftigungszeit, in der die Beiträge im Rahmenb der bAv geflossen sind, auch für die Auszahlung oder muß die 10-Jahres-Regelung angewendet werden?

    Danke für die Beantwortung

  • 02
    RE: Kapitalabfindung Unterstützungskasse

    Hallo lg1,

    bei den im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vereinbarten oder zugesagten Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles vom Arbeitgeber selbst (Direktzusage), von einer Institution im Sinne des Betriebsrentenrechts (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds) oder im Rahmen einer Direktversicherung zu gewähren sind, handelt es sich nach der sogenannten institutionellen Abgrenzung grundsätzlich um Versorgungsbezüge.

    Die Regelungen der Verbeitragung von Versorgungsbezügen im Rahmen des Zahlstellenverfahren können in Ihrem Sachverhalt nach unserer Auffassung keine Anwendung finden, da selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu den dort aufgeführten Personenkreisen zählen.

    Sofern die betroffene Person gesetzlich krankenversichert sein sollte, ist mit der zuständigen Krankenkasse zu klären, ob es sich hierbei tatsächlich um einen Versorgungsbezug handelt und ob die Regelungen des Zahlenstellenverfahrens anzuwenden sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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