Expertenforum - Kapitalabfindung aus betrieblicher Altersvorsorge

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  • 01
    Kapitalabfindung aus betrieblicher Altersvorsorge

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner haben wir zunehmend Mitarbeiter, die neben dem Bezug ihrer gesetzlichen Rente bei uns weiter arbeiten, manche in Vollzeit, andere in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Es existieren im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge alte Unterstützungskassenverträge, die bei Bezug von Altersrente und dem Erreichen des Jahres der Vollendung des 65. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Wenn die Betroffenen noch Mitarbeitende sind, müssen nun wir, der Arbeitgeber, als Zahlstelle fungieren. Meines Wissens nach ist auch die Auszahlung einer einmaligen Kapitalabfindung sozialversicherungspflichtig.Meine Fragen: Mit welcher Beitrags- und Personengruppe müssen diese Abrechnungsfälle geschlüsselt werden, damit die Sozialversicherung korrekt etmittelt und abgeführt wird? Gibt es hier Abgabenfreibeträge? Wie hoch sind die Prozentsatz in den jeweiligen Versicherungszweigen?

    Und ist es korrekt, dass diese Auszahlung mit Steuerklasse 6 versteuert wird?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

  • 02
    RE: Kapitalabfindung aus betrieblicher Altersvorsorge

    Guten Tag,
     
    Versorgungsbezüge unterliegen der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hierunter fallen auch solche Beträge, die als nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung nach „Eintritt des Versorgungsfalls“ an die Stelle der laufenden Versorgungsbezüge treten. Für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist nach § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V der Zahlbetrag der Kapitalleistungen auf zehn Jahre (dies entspricht 1/120 monatlich) umzulegen. Damit die Krankenkassen die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Beiträge ordnungsgemäß erheben können, sind den Versorgungsbezugsempfängern, aber auch den Zahlstellen Melde- und Mitteilungspflichten auferlegt worden. Meldepflichtig sind alle Versorgungsbezugsempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert sind.
     
    Sofern aus der Kapitalabfindung eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung resultiert, sind die Beiträge allein vom Versorgungsbezugsempfänger (für insgesamt 120 Monate) unmittelbar an die Krankenkasse zu zahlen. Ein Beitrags-Einbehalt durch die Zahlstelle ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
    Allerdings hat die Zahlstelle die Höhe der Kapitalleistung der Krankenkasse des Versorgungsbezugsempfängers zu melden.
     
    Zur weiteren Vorgehensweise sollten die betroffenen Personen mit ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
     
    Ihre Frage nach der Steuerklasse betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
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    Mit freundlichen Grüßen
     
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