Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner haben wir zunehmend Mitarbeiter, die neben dem Bezug ihrer gesetzlichen Rente bei uns weiter arbeiten, manche in Vollzeit, andere in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Es existieren im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge alte Unterstützungskassenverträge, die bei Bezug von Altersrente und dem Erreichen des Jahres der Vollendung des 65. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Wenn die Betroffenen noch Mitarbeitende sind, müssen nun wir, der Arbeitgeber, als Zahlstelle fungieren. Meines Wissens nach ist auch die Auszahlung einer einmaligen Kapitalabfindung sozialversicherungspflichtig.Meine Fragen: Mit welcher Beitrags- und Personengruppe müssen diese Abrechnungsfälle geschlüsselt werden, damit die Sozialversicherung korrekt etmittelt und abgeführt wird? Gibt es hier Abgabenfreibeträge? Wie hoch sind die Prozentsatz in den jeweiligen Versicherungszweigen?
Und ist es korrekt, dass diese Auszahlung mit Steuerklasse 6 versteuert wird?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!