Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner haben wir zunehmend Mitarbeiter, die neben dem Bezug ihrer gesetzlichen Rente bei uns weiter arbeiten, manche in Vollzeit, andere in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Es existieren im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge alte Unterstützungskassenverträge, die bei Bezug von Altersrente und dem Erreichen des Jahres der Vollendung des 65. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Wenn die Betroffenen noch Mitarbeitende sind, müssen nun wir, der Arbeitgeber, als Zahlstelle fungieren.
Meine Frage: Rechne ich die Kapitalleistung korrekt ab, wenn ich die Auszahlung als weitere Einkunft mit Steuerklasse 6 versteuere und auch keine Fünftelregelung vornehme? Da der Mitarbeitende bei Auszahlung einer Kapitalabfindung, soweit ich weiß, sowieso zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, würden etwaig zu viel entrichtete Lohnsteuerbeträge doch zurück erstattet werden...
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!