Expertenforum - Kapitalabfindung aus betrieblicher Altersvorsorge

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  • 01
    Kapitalabfindung aus betrieblicher Altersvorsorge

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner haben wir zunehmend Mitarbeiter, die neben dem Bezug ihrer gesetzlichen Rente bei uns weiter arbeiten, manche in Vollzeit, andere in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Es existieren im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge alte Unterstützungskassenverträge, die bei Bezug von Altersrente und dem Erreichen des Jahres der Vollendung des 65. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Wenn die Betroffenen noch Mitarbeitende sind, müssen nun wir, der Arbeitgeber, als Zahlstelle fungieren.

    Meine Frage: Rechne ich die Kapitalleistung korrekt ab, wenn ich die Auszahlung als weitere Einkunft mit Steuerklasse 6 versteuere und auch keine Fünftelregelung vornehme? Da der Mitarbeitende bei Auszahlung einer Kapitalabfindung, soweit ich weiß, sowieso zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, würden etwaig zu viel entrichtete Lohnsteuerbeträge doch zurück erstattet werden...


    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

     

  • 02
    RE: Kapitalabfindung aus betrieblicher Altersvorsorge

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Kapitalabfindung / Einmalzahlung bei Unterstützungskassenverträgen ist als sonstiger Bezug (mit derselben Lohnsteuerklasse, wie die aus der weiter bestehenden Beschäftigung gezahlten "laufenden Bezüge") zu behandeln. Die Fünftelungsregelung nach § 34 EStG ist anwendbar.


    Das in der Fragestellung geschilderte Verfahren kann zu überhöhten (einbehaltenen und an die Finanzbehörde abgeführten) Lohnsteuern führen. Da nicht alle Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung einreichen (auch nicht alle Arbeitnehmer hierzu verpflichtet sind) ergeben sich eventuell dauerhafte Einkommensnachteile, die wiederum arbeitsrechtlich der Arbeitgeber zu vertreten hätte.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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