Sehr geehrtes Expertenteam,
wir sind uns in folgendem Fall nicht sicher, wie wir ihn in der Sozialversicherung abbilden sollen:
Ein AN hat ein Jobrad (Entgeltumwandlung) und zahlt dafür 100 €. Jetzt hat dieser AN einen Entgeltausfall in Form von Elternzeit oder Krankheit usw.
In diesem Fall erhalten wir die Raten von einer Versicherung erstattet und geben dieses Geld an die Dienstkraft weiter. Müssen wir jetzt diese Versicherungsleistung - z.B. 1.200 € im Dezember für das ganze Jahr bei Elternzeit - in der Sozialversicherung jeden Monat versichern oder wäre es auch rechtskonform wenn wir das nur einmalig im Dezember mit dem gesamten Betrag für das ganze Jahr machen würden?
Vielen Dank schon mal im Voraus und
viele Grüße
Ch. Kolter-Bekker