Expertenforum - Jobrad Steuerfreiheit

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  • 01
    Jobrad Steuerfreiheit

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:


    Wird ein Jobrad dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gestellt, also alle Kosten übernimmt, ist die Nutzung steuerfrei.


    Wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer die Servicerate übernimmt (ist so im Vertrag vereinbart)? Bleibt dann die Nutzung steuerfrei und ich müsste beim Arbeitnehmer lediglich einen Nettoabzug in der Höhe der Servicerate vornehmen? Oder ist es zulässig, diesen Teil als Barlohnumwandlung abzurechnen und die Nutzung bleibt trotzdem steuerfrei?


    In der Konstellation haben wir noch keinen Vertrag vorgelegt bekommen (i. d. R. kommt die Barlohnumwandlung zum Tragen, wenn der AN auch die Leasingrate zzgl. evtl. Versicherungs- und Servicerate übernimmt) und dann müssen ja 0,25 % von der UVP versteuert werden.

    Können Sie uns hier weiterhelfen?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Jobrad Steuerfreiheit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation ist (bei Überlassung des Fahrrads zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG gegeben. Die Zahlung des Arbeitnehmers (Servicerate) wäre als Netto-Abzug zu berücksichtigen, nicht als Barlohn-Umwandlung.


    In seltenen Fällen wertet die Finanzverwaltung schon geringe Gegenleistungen der Arbeitnehmer als Hindernis für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 37 EStG (mit der Folge einer notwendigen Versteuerung des Nutzungsvorteils). Deshalb kann sich empfehlen, die Praxis des zuständigen Betriebsstättenfinanzamts vorab zu erfragen/abzusichern (ggf. durch Einholung einer verbindlichen Aussage via Anrufungs-Auskunft).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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