Expertenforum - Jobrad Barlohnumwandlung nach Vertragsende

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  • 01
    Jobrad Barlohnumwandlung nach Vertragsende

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu klären:


    Für eine Minijobberin wurde ein Jobrad vom Arbeitgeber geleast, für welches sie im Rahmen der Barlohnumwandlung die Leasingrate übernimmt und 0,25 % der UVP für die Nutzung versteuert und verbeitragt. Der Vertrag läuft am 31.08.2024 aus.


    Die Arbeitnehmerin wird die Beschäftigung für 2 Monate (Juli und August 2024) unterbrechen, nutzt das Jobrad jedoch weiter. Ist es zulässig, die Barlohnumwandlung für die beiden Raten für diese Monate dann im September und Oktober 2024 "hinten dran" zu hängen, wenn sie wieder kommt, also über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus abzurechnen?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Jobrad Barlohnumwandlung nach Vertragsende

    Sehr geehrter Fragesteller,


    entscheidend für die lohnsteuerliche Behandlung ist, wann die Arbeitgeberleistungen bei der Arbeitnehmerin "zufließen". Dies geschieht für die Nutzung des Jobrads im Juli und August 2024, unabhängig von Vereinbarungen über eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Die Überlassung des Jobrads beruht auch in diesem "Unterbrechungszeitraum" eindeutig auf dem (davor und danach bestehenden) Arbeitsverhältnis, so dass Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit vorliegen und lohnzuversteuern sind.


    Es bleibt lediglich die Möglichkeit, im Rahmen einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt nachzufragen, ob aus Vereinfachungsgründen die nachgelagerte Lohnversteuerung akzeptiert wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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