Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns ist als geringfügig Beschäftigter angestellt und bekommt als 2 Kommandant eine Entschädigung nach § 3 Nr. 26 Estg in Verbindung mit § 3 Nr. 12 EstG R. 3.12 Abs. 3 Satz 3 LSTR. Die Entschädigung liegt innerhalb den Grenzen, daher ist die Entschädigung steuer und SV frei. Müssen trotzdem jähriche Jahresmeldungen abgeben werden, obwohl das Entgelt steuer bzw. sv frei ist?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.