Hallo Expertenteam,
ich hätte eine Frage zur Jahresarbeitsentgeltgrenze. Unsere Mitarbeiter sind bei einer Zusatzversorgungskasse pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt hier monatlich Umlagen. Ein teil dieser Umlage ist sv-pflichtig und erhöht das SV-Brutto dementsprechend. Sind diese sv-pflichtigen Umlagen bei der Überprüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu berücksichtigen?
Vorab vielen Dank für eine Rückmeldung