Expertenforum - Jahresarbeitsentgeltgrenze

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  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo Expertenteam,


    ich hätte eine Frage zur Jahresarbeitsentgeltgrenze. Unsere Mitarbeiter sind bei einer Zusatzversorgungskasse pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt hier monatlich Umlagen. Ein teil dieser Umlage ist sv-pflichtig und erhöht das SV-Brutto dementsprechend. Sind diese sv-pflichtigen Umlagen bei der Überprüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu berücksichtigen?


    Vorab vielen Dank für eine Rückmeldung

     

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo Lohnbüro10,
     
    gemäß § 1 Satz 3 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), wonach unter bestimmten Voraussetzungen auch die pauschalbesteuerten Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 2,5 % des für ihre Bemessung maßgebenden Arbeitsentgelts beitragspflichtig zur Sozialversicherung sind, wird der Hinzurechnungsbetrag bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts angerechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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