Guten Tag,
ich habe folgende zwei Fälle zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- 1. Fall:
Mitarbeiter ist bisher versicherungspflichtig.
Jahresarbeitsentgelt 2023: 67.992 EUR (Grenze 66.600 EUR)
Jahresarbeitsentgelt Prognose 01.01.2024: 69.053 EUR (Grenze 69.300)
Tariferhöhung 01.03.2024, daher neue Prognose im März 2024: 75.738 EUR
Wie melde ich den Mitarbeiter? Bleibt er im Januar und Februar unverändert versicherungspflichtig und im März melde ich ihn rückwirkend ab 01.01.2024 als versicherungsfrei? Oder ist er erst ab 01.03.2024 versicherungsfrei? Oder sogar erst ab 01.01.2025 (sofern er 2025 die Grenze weiterhin überschreitet)?
- 2. Fall: Mitarbeiter ist bisher nicht versicherungspflichtig.
Jahresarbeitsentgelt 2023: 67.468 EUR (Grenze 66.600 EUR)
Jahresarbeitsentgelt Prognose 01.01.2024: 67.479 EUR (Grenze 69.300)
Tariferhöhung 01.03.2024, daher neue Prognose 2024: 73.155 EUR
Melde ich den Mitarbeiter für Januar und Februar als versicherungspflichtig und ab März wieder als nicht versicherungspflichtig rückwirkend ab Januar? Oder bleibt es bei den zwei Monaten Versicherungspflicht und erst ab März ist er wieder nicht mehr versicherungspflichtig? Oder ist er durchgehend nicht versicherungspflichtig?
Ich bedanke mich im Voraus für eine hilfreiche Antwort.
Freundliche Grüße