Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Kollegin, die seit einigen Jahren privat krankenversichert ist, weil ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt bei Teilzeitarbeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt ist schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 15.04.2024, die Mutterschutzfrist dauert vom 04.03. bis 10.06.2024, danach wird die Mitarbeiterin wie auch vor der Schutzfrist in Teilzeit mit einem Entgelt oberhalb der JAEG weiter arbeiten, sie nimmt keine Elternzeit in Anspruch.
In 2023 hat sie die JAEG mit der Teilzeitarbeit (30 Std/Wo) überschritten, wie ist bei der Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitsentgeltes für 2024 vorzugehen. Wird der Entgeltausfall während der Mutterschutzfrist berücksichtigt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.