Expertenforum - Jahresarbeitsentgeltgrenze und Mutterschutz

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze und Mutterschutz

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    eine Kollegin, die seit einigen Jahren privat krankenversichert ist, weil ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt bei Teilzeitarbeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt ist schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 15.04.2024, die Mutterschutzfrist dauert vom 04.03. bis 10.06.2024, danach wird die Mitarbeiterin wie auch vor der Schutzfrist in Teilzeit mit einem Entgelt oberhalb der JAEG weiter arbeiten, sie nimmt keine Elternzeit in Anspruch.

    In 2023 hat sie die JAEG mit der Teilzeitarbeit (30 Std/Wo) überschritten, wie ist bei der Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitsentgeltes für 2024 vorzugehen. Wird der Entgeltausfall während der Mutterschutzfrist berücksichtigt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze und Mutterschutz

    Hallo HAyStahl,

    eine Unterbrechung des krankenversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses einer privat krankenversicherten Mitarbeiterin aufgrund des Eintritts in die Mutterschutzfrist ist keine Auswirkungen auf den sozialversicherungsrechtlichen Status. Da nach Ihrer Schilderung die Arbeitnehmerin vor Eintritt des Unterbrechungstatbestandes krankenversicherungsfrei ist, bleibt dieser Status auch für die Dauer der Unterbrechung erhalten.

    Mit Wiederaufnahme der Beschäftigung nach der Mutterschutzfrist hat zu diesem Zeitpunkt eine neue Beurteilung der Krankenversicherungspflicht/-freiheit zu erfolgen (hier ab 11.06.2024).

    Dabei ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage eines Zeitjahres das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln, d.h. das monatliche Arbeitsentgelt wird mit zwölf multipliziert, regelmäßige Einmalzahlungen werden hinzugerechnet.

    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweils maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze verglichen wird. In Ihrem Sachverhalt verläuft die Jahresfrist vom 11.06.2024 bis zum 10.06.2025.

    Sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt der beschäftigten Arbeitnehmerin die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 überschreiten sollte, besteht nach Ende der Mutterschutzfrist weiterhin Krankenversicherungsfreiheit.

    Das im Kalenderjahr 2024 „tatsächlich“ erzielte Arbeitsentgelt ist für die Beurteilung nicht von Bedeutung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.