Expertenforum - Jahresarbeitsentgeltgrenze - Bereitschaftsdienste

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Bereitschaftsdienste

    Unser Arbeitnehmer leistet Rufbereitschaft/ Bereitschaft. Diese wird zwei Monate versetzt mit den übrigen Zeitzuschlägen vergütet. Für die Bereitschaftsstunden ist kein monatlich fester Pauschalbetrag festgelegt sondern sie werden nach tatsächlicher Leistung vergütet. Der Arbeitnehmer hat im letzten Jahr regelmäßig zwischen 20 und 25 Stunden Rufbereitschaft im Monat geleistet und vergütet bekommen. Muss die Vergütung mit in die JAG Beurteilung genommen werden?

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze - Bereitschaftsdienste

    Guten Tag,
     
    ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Eine solche Feststellung ist bei Aufnahme der Beschäftigung, bei jeder wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse, sowie bei der jährlichen Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen vorzunehmen.
     
    Für die Prüfung ist nicht allein das Arbeitsentgelt maßgebend, es ist darüber hinaus auch das Kriterium der Regelmäßigkeit zu erfüllen. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle regelmäßig gezahlten Bezüge, die sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellen und die der Arbeitnehmer beanspruchen kann bzw. die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
     
    Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Einnahmen handelt.
     
    Vergütungen für Bereitschaftsdienste sind dann, wenn der Bereitschaftsdienst vertraglich vorgesehen ist und nach den Erfordernissen des Betriebes regelmäßig (in jedem Jahr) geleistet wird, bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen. Soweit die Vergütung für den Bereitschaftsdienst in den einzelnen Monaten schwankt, muss der auf das Jahresarbeitsentgelt anzurechnende Betrag geschätzt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.