Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beschäftigen einen Tierarzt (noch keine 55 Jahre alt), der auch noch bei zwei anderen AG beschäftigt ist. In allen 3 Beschäftigungen hat er kein festes Einkommen, sonder wird nach Einsätzen bezahlt. Bisher ist er durch die Zusammenrechnung der Einkommen immer über die jeweils aktuelle JAEG gekommen. Jetzt liegen uns die Einkommen für das Jahr 2023 vor und auf Grund der jetzt erst mitgeteilten Entgelte der beiden anderen AG hätte er 2023 die JAEG nicht überschritten.
Meine Fragen in diesem Fall sind:
Müssen wir unseren AN rückwirkend für das eine Jahr pflichtig machen? 2024 würde er - auf Grund der Tariferhöhung - die JAEG wieder überschreiten.
Wie gehen wir mit solchen Fällen bei der Überprüfung der JAEG vor?
Vielen Dank für Ihre Hilfe in einem Fall, der mich wirklich verzweifeln lässt.....
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Kolter-Bekker