Guten Tag,
durch unsere Prognoseberechnung zum Jahresanfang haben wir einen Mitarbeiter zum 1.1.24 als freiwilliges Mitglied gemeldet. Jetzt beantragt er 2 Monate Elternzeit und fragt nach ob er dadurch wieder pflichtig werden kann. Wir haben eine Änderung des Versicherungsstatus abgelehnt. Ist das so korrekt?.
Für das nächste Jahr plant er 5 Monate Elternzeit. Wie muss hier unsere Prognoseberechnung aussehen. Kann die Elternzeit berücksichtigt werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße