Expertenforum - JAEG

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    JAEG

    Guten Tag,

    durch unsere Prognoseberechnung zum Jahresanfang haben wir einen Mitarbeiter zum 1.1.24 als freiwilliges Mitglied gemeldet. Jetzt beantragt er 2 Monate Elternzeit und fragt nach ob er dadurch wieder pflichtig werden kann. Wir haben eine Änderung des Versicherungsstatus abgelehnt. Ist das so korrekt?.

    Für das nächste Jahr plant er 5 Monate Elternzeit. Wie muss hier unsere Prognoseberechnung aussehen. Kann die Elternzeit berücksichtigt werden?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • 02
    RE: JAEG

    Guten Tag,
     
    in den „Grundsätzlichen Hinweisen zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20.03.2019“ wurde erstmals festgelegt, dass nicht jede kurzfristige Minderung des Arbeitsarbeitsentgelts die Krankenversicherungsfreiheit enden lässt und insofern zum Eintritt von Versicherungspflicht führt. Eine zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung lässt die Versicherungsfreiheit dann fortbestehen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer (in der Regel nicht mehr als drei Monate) ist.
     
    Aber bei Unterbrechung des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aus Anlass der Inanspruchnahme von Elternzeit - unabhängig von der Dauer der beanspruchten Elternzeit - endet die Versicherungsfreiheit mit Beginn der Elternzeit. Die Prüfung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts bei Inanspruchnahme von Elternzeit ist danach zu differenzieren, ob in dieser Zeit Entgelt bezogen wird. Bei einer vollständigen Unterbrechung des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aus Anlass der Inanspruchnahme von Elternzeit endet die Versicherungsfreiheit grundsätzlich mit Beginn der Elternzeit. Da mangels Entgelt im Elternzeitzeitraum keine Versicherungspflicht entstehen kann, ist eine Ummeldung (versicherungspflichtige Beschäftigung) nicht vorzunehmen.
     
    Der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze über- bzw. unterschreitet, jeweils zu Beginn der Beschäftigung, am Beginn eines neuen Kalenderjahres sowie bei jeder dauerhaften Veränderung vorzunehmen. Dabei ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage eines Zeitjahres das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln, d. h. das monatliche Arbeitsentgelt wird mit zwölf multipliziert, regelmäßige Einmalzahlungen werden hinzugerechnet. Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweils maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze verglichen wird. Es ist das zukunftsbezogene (vorausschauend für 12 Monate) prognostizierte Jahresentgelt maßgebend.
     
    Nach dem Ende der Elternzeit und der damit verbundenen Wiederaufnahme der Beschäftigung ist eine erneute versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Ergibt die erneute Berechnung mit dem fiktiven Jahreswert eine Überschreitung der JAE-Grenze, bleibt es bei der Krankenversicherungsfreiheit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.